WebagenturWebagenturWebagentur Allgemeines Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fester Bestandteil aller Verträge mit der Firma “Webdesign-order”, Inhaber Andreas Reimer, Postfach 48 01 11, 48078 Münster, Deutschland (folgend Webdesign-order genannt) und aller daraus folgenden Dienstleistungen. Abweichende AGB´s der internationalen und nationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Beim Abschluss bestehen keine zusätzlichen, mündlichen Absprachen und haben somit keine Bedeutung. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben immer nur schriftlich zu erfolgen. 1. Vertragsrecht (Vertragsschluss und Vertragsbeendigung) 1.1. Der Vertragsschluss a. Ein Vertrag kommt ganz einfach durch Angebot und Annahme zustande. Sobald der Auftragnehmer ein Angebot für bestimmte Leistungen und die von ihm verlangte Vergütung erstellt und der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung (= Annahme) erteilt. b. Weicht die Auftragsbestätigung von dem Angebot ab, so gilt sie als neues Angebot und bedarf der Annahme des Auftragnehmers. Schriftform ist hierbei nicht erforderlich. Für die Nachweisbarkeit der Beauftragung ist der Auftrag und die Auftragsbestätigung in Schriftform zu fassen. 1.2 Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen a. Der Auftragnehmer erstellt seine Angebots -und Rechnungsschreiben immer unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). b. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Standard-Vertragsklauseln, die für eine Vielzahl von Fällen eingesetzt werden. c. Die AGB ist ein vorformulierter Text, in dem die individuellen Leistungen nachträglich eingesetzt werden, fällt unter den Begriff der allgemeinen Geschäftsbedingungen. d. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Seiten verbindlich und werden in den Vertrag mit einbezogen. e. Der Auftragnehmer fügt dem Angebot bzw. Rechnungsschreiben immer bei und kennzeichnet es mit einem Sternchen „* “. f. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen immer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber unter der Web-Site https://www.webdesign-order.de abrufen, herunterladen und ausdrucken kann.” 2. Pflichten des Auftraggebers – Auftragnehmers 2.1. Pflichten des Auftraggebers a. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für das Erfüllen seines Auftrages notwendigen Inhalte zu Verfügung. Die zeitnahe Datenlieferung (binnen 1 Woche) ist Grundlage für die Erfüllung dieses Vertrags. b. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt immer in elektronischer bzw. digitalen Form. c. Sollten Texte, Bilder, Videos und sonstigen Mediamaterialien nicht in digitaler Form vorhanden sein oder dem Auftraggeber vorliegen, kann der Auftragnehmer auf Nachfrage die Beschaffung, Erstellung der notwendigen Materialien übernehmen. d. Die Nachfrage (beidseitig) hat immer schriftlich zu erfolgen, da es nicht Bestandteil des Werkvertrages ist. Die Mehrkosten nach Aufwand werden separat in Rechnung gestellt. e. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart wird, darf der Auftragnehmer die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. f. Der Auftraggeber hat die Pflicht zu erfüllen, alle seine Texte, Bilder Videos und andere Inhalte, die dem Auftragnehmer zum Erfüllen seines Auftrages zu Verfügung gestellt werden, aufs Einhalten der gesetzlichen Vorschriften, Rechten der Dritten und Gesetze zu prüfen. 2.2. Pflichten des Auftragnehmers a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag nach seinem besten Können, Wissen und Gewissen zu erfüllen. b. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die im Werk-Dienstvertrag vereinbarten Fristen einzuhalten. c. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle aufgrund seiner Arbeit entstanden Fehler oder Mängel binnen einer Woche nach Fertigstellung zu beseitigen. 3. Haftung des Auftraggebers – Auftragnehmers 3.1. Haftung des Auftraggebers a. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts, um dem Auftragnehmer das Erfüllen seines Auftrages zu ermöglichen. b. Der Auftraggeber trägt die Haftung für den Inhalt, den der Auftragnehmer in seinem Auftrag veröffentlicht. c. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung aller Urheberrechte, Lizenzen, gesetzlichen Bestimmungen. d. Der Auftraggeber haftet fürs Aufrechthalten seines Vertrages mit seinem Serveranbieter, trägt die Sorge dafür, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag erfüllen kann. 3.2. Haftung des Auftragnehmers a. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, oder nur wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. b. Der Auftragnehmer haftet beim Auftrag nicht für den erwartetet Erfolg des Auftraggebers. c. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht und übernimmt keine Garantien hinsichtlich z. B. einer Platzierung bei Suchmaschinen, oder Steigerung der Klickrate. d. Der Auftragnehmer wird nur im Interesse des Auftraggebers tätig und schuldet nur dem Auftraggeber Rechenschaft. 4. Stornierung a. Eine “Stornierung” gibt es in diesem Sinne nicht. b. Ist der Vertrag geschlossen (Auftrag-Auftragsbestätigung), so gilt er auch zu dem vereinbarten Inhalt. c. Der Auftraggeber hat das Kündigungsrecht siehe §4. die Kündigung (s.u.). d. Der Auftragnehmer arbeitet bzw. beschäftigt und bucht die Freelancer für eine bestimmte Zeit das bedeutet, dass die Freelancer für die Zeit des Auftrages vorab per Werkvertrag festangestellt werden. e. Sollten die Leistungen eines Freelancers aufgrund einer Absage bzw. Kündigung nicht mehr benötigt werden, muss der Auftragnehmer für die Buchung des Freelancers für die Zeit der Buchen die Kosten tragen Sofern eine Kündigung für die Agentur nicht möglich ist, muss sie die gebuchten Leistungen (voll) bezahlen. f. Der Auftragnehmer räumt sich das Recht ein als fairen Kompromiss einen reduzierten Tagessatz für die gebuchte Zeit als “Stornogebühr”, die sich nach der Höhe des Stundensatzes des beauftragten Freelancer richtet, festzulegen. 5. Kündigungsrecht des Auftraggebers a. Bei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. b. Er hat dem Auftragnehmer jedoch die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Der Auftraggeber kann allerdings dasjenige in Abzug bringen, was der Auftragnehmer infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart hat oder durch andere Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder hätte erwerben können (z.B. Fahrt- und Materialkosten, Vergütung aus einem möglichen oder tatsächlichen Ersatz-Auftrag). c. Sollte der Auftraggeber den geschlossenen Werkvertrag kurzfristig kündigen, wo der Auftragnehmer für die freigewordene Zeit so schnell kein neuer Auftrag akquiriert kann, macht Webdesign-order von seinem Anspruch auf die volle Vergütung gebrauch. d. Ist ein Dienstvertrag zu Stande gekommen, wobei die Arbeitszeit sowie die Zeit für die Fertigstellung nicht festgelegt worden ist, die Kündigung, wenn die Vergütung nach Tagessätzen bemessen wird, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages möglich. Ist die Vergütung nach Wochen bemessen, kann der Vertrag am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Samstags gekündigt werden. Bei monatsweiser Vergütung ist die Kündigung bis zum 15. Kalendertag zum Ablauf des Monats möglich (§ 621 BGB). Ist hingegen eine feste Arbeitsperiode vereinbart worden (etwa 3 Tage), so ist innerhalb dieses Zeitraums nur die fristlose Kündigung möglich, wenn ein Kündigungsgrund (etwa grobe Pflichtverletzungen) vorliegt. 6. Kündigungsrecht des Auftragnehmers a. Ist ein Werkvertrag zu Stande gekommen, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unterlassen hat. b. Sollte der Auftraggeber einen Entwurf nicht innerhalb einer kurzen Zeit (max.1 Woche) abnehmen, oder liefert nicht die vertraglich vereinbarten Materialien, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist setzen und erklären bzw. schriftlich (per E-Mail reicht aus) darauf hinweisen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Mitwirkung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt. c. Sollte der Auftraggeber die Mitwirkung trotz der Hinweise verweigern, kann der Auftragnehmer in diesem Falle die bis dahin erbrachten Leistungen und eine Entschädigung für den entgangenen Teil des Auftrages verlangen. d. Beim Dienstvertrag gilt dasselbe siehe oben. 7. Rücktritt vom Vertrag a. Der Auftraggeber hat ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn der Auftragnehmer eine fällige Leistung (nachweislich) nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt. b. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer in diesem Fall eine angemessene Frist zur Leistung oder Nachbesserung der Leistung zu setzen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs den Rücktritt erklären. c. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Leistungen endgültig verweigert, wenn die Rechtzeitigkeit der Leistungen als vertragliche Bedingung fixiert worden ist oder wenn besondere Umstände einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen. 8. Abnahme a. Nach Fertigstellung des Auftrages und Mitteilung von Auftragnehmer an den Auftraggeber ist der Auftrag innerhalb von 1 Woche abzunehmen. b. Sollten nachweislich Mängel am Auftrag festgestellt werden, wird der Auftragnehmer diese zeitnah (binnen 1 Woche) beheben. c. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Auftraggeber nach der Abnahme (also später) weitere Mängel entdecken, werden diese separat abgerechnet. d. Eine Endabnahme liegt auch automatisch vor, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der endgültigen z.B. Online-Stellung beauftragt. 9. Zahlungsbedingungen / Preisangaben a. Die angegebene Preise verstehen sich immer netto zzgl. 19 % MwSt. b. Vor dem Beginn der Arbeiten erfolgt eine 50%tige Anzahlung. c. Die Zahlung der Restsumme erfolgt automatisch (spätestens nach 1 Woche) nach der Endabnahme. d. Sofern der Kunde zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche hat, kann der Auftragnehmer den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen. 9.1. Zahlungsmodalitäten a. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese sofort nach dem Erhalt Rechnung zu begleichen. b. Rechnungen sind bis spätestens 7 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Nach dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. c. Ein Recht auf Zurückbehaltung ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. d. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt gesetzliche Verzugszinsen zu erheben. 10. Nutzungsrechte / Einräumung von Nutzungsrechten Grundlagen 10.1. Ausschließliche, einfache und exklusive Nutzungsrechte Nutzungsrechte des Auftragnehmers a. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer für die Dauer des Auftrages ein beschränktes, inhaltlich, räumlich und zeitlich Nutzungsrecht für die Nutzung des Inhalts, wie Texte, Bilder Videos, andere Mediainhalte, sowie die Zugangsdaten zu den Social Media Accounts des Auftraggebers ein. b. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein zeitlich begrenztes Recht ein, um vertraglich vereinbarten Arbeiten an seinen Social Media Accounts vorzunehmen. c. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein exklusives Recht für die Platzierung seines Logos Zwecks Werbung auf allen Produkten des Auftraggebers ein. d. Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer einzelne Elemente, wie Grafiken und Schriftzüge der Oberflächengestaltung des Designs gesondert für seine Werbung zu verwerten und das Design zu bearbeiten und auf seine aktuellen geschäftlichen Zwecke anzupassen. Nutzungsrechte des Auftraggebers a. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Recht zu Nutzung des Logos, der Internetseite, des Namens des Auftragnehmers ein. b. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das entwickelte Design in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen. c. Der Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber das entwickelte Design als Marke oder Geschmacksmuster für sich registrieren zu lassen. d. Der Auftragnehmer erwirbt Fotos, Videos und andere Mediale Inhalte, um den Auftrag des Auftraggebers zu erfüllen. 11. Durchführung / Realisierungsrisiko Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit Der Auftragnehmer muss sich zu Beginn des Auftragsverhältnisses absolut sicher sein, dass er kein Realisierungsrisiko bzw. alleinige Projektverantwortung trägt. a. Sollte der Auftraggeber die Planungs- und Realisierungshoheit im eigenen Haus behalten, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Konzipierung, Designentwicklung und Durchführung der Werbekampagne. b. Umfassen die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers nur die strategische und konzeptionelle Beratung des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber Projektverantwortung für die Realisierung der Werbekampagne. 12. Fazit Im Wesentlichen gilt: Vertrag ist Vertrag. Die wesentlichen Dinge, die individuell mit dem Auftraggeber vereinbart werden, sollten daher auch schriftlich festgehalten werden, auch Nachbeauftragungen im laufenden Auftragsverhältnis. Die Nachweisbarkeit der individuellen Absprachen (insb. Vergütung!) ist letztendlich wichtiger als die besten AGBs der Welt. 13. Gerichtsstand Gerichtsstand Münster. Stand 01.04.2020
Nutzungsrechte, oftmals auch Lizenzen genannt, sind Rechte am geistigen Eigentum. Nutzungsrechte können für urheberrechtlich geschützte Werke, für Marken, Geschmacksmuster und auch für Know-how eingeräumt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten gestattet es dem Vertragspartner das Werk auf eine bestimmte Art und Weise wirtschaftlich zu nutzen.
Mit dem Kauf des Fotos erwirbt der Auftragnehmer das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, das Foto auf beliebige Weise in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien, einschließlich des Internets, zu nutzen.
Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.